„…inna lillahi ve inna ileyhi raciun.“ – Bakara 156
„Jede Seele wird den Tod kosten…“ – Al-i Imran 185

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Ahlul Bayt Bestattungskostenunterstützungsfonds

§1 Ziel des Ahlul Bayt Bestattungskostenunterstützungsfonds

  1. Der Ahlul Bayt Bestattungskostenunterstützungsfonds (im Folgenden BKUF) ist eine Einrichtung, die die Unterstützung und Solidarisierung zwischen den Mitgliedern organisiert, um diese und deren Familienangehörige ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs bei den Bestattungskosten zu unterstützen.
  2. Über die Gewährung und Höhe der Leistungen entscheidet der Vorstand des Ahlul Bayt BKUF.

§2 Voraussetzungen der Mitgliedschaft

  1. Der Antragsteller muss muslimischen Glaubens sein.
  2. Der Antragsteller muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und darf sich nicht als Tourist oder Asylbewerber im Land aufhalten.
  3. Der Antragsteller muss die Aufnahmegebühr entrichtet haben (Zahlungsbeleg oder Überweisungsbeleg muss zugesandt werden).
  4. Der Aufnahmeantrag muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit einer Abschrift des Zahlungs- oder Überweisungsbelegs für die Aufnahmegebühr an die Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF zugestellt werden.
  5. Nach der Bearbeitung des vollständigen und wahrheitsgemäßen Aufnahmeantrags wird dem Mitglied ein Mitgliedsausweis zugeschickt, sofern die Aufnahme erfolgt.

§3 Beginn der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft beginnt, sofern sämtliche in §2 genannten Bedingungen erfüllt sind, einen Monat nach dem Zahlungseingang der Aufnahmegebühr.
  2. Eine Mitgliedschaft, die nach Feststellung einer tödlichen Krankheit beantragt wird, ist ungültig.

§4 Mitteilungspflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familienmitglieder vollständig und wahrheitsgemäß dem Ahlul Bayt BKUF mitzuteilen.
  2. Änderungen bezüglich des Familienstandes, des Wohnortes bzw. der Anschrift sowie der Telefonnummer des Mitglieds und der begünstigten Familienmitglieder sind unverzüglich dem Ahlul Bayt BKUF mitzuteilen. Andernfalls übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Verantwortung.

§5 Jahreskostenbeitrag und Zahlungsbedingungen

  1. Das Mitglied bestätigt, den Jahresbeitrag innerhalb des angegebenen Zeitraums zu begleichen.
  2. Der Betrag wird den Mitgliedern per Einzahlschein mitgeteilt. Im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung wird der Betrag vom Konto des Mitglieds abgebucht.
  3. Das Mitglied bestätigt, den Jahresbeitrag innerhalb des angegebenen Zeitraums zu begleichen.
  4. Der Unkostenbeitrag muss von allen Mitgliedern, die bis Ende des jeweiligen Jahres Mitglied des Ahlul Bayt BKUF waren, entrichtet werden.
  5. Wer den Jahreskostenbeitrag bis zum angegebenen Termin nicht gezahlt hat, verliert automatisch seine Mitgliedschaft und kann keine Leistungen des Ahlul Bayt BKUF erhalten.
  6. Der Verlust der Mitgliedschaft hebt die Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen Beiträge nicht auf.
  7. Wer seine Mitgliedschaft fortsetzen will, muss die ausstehenden Jahreskostenbeiträge vollständig zahlen.

§6 Leistungsberechtigte Personen

Folgende Personen können im Rahmen des §2 Leistungen des Ahlul Bayt BKUF erhalten:

  • Antragsteller und Ehepartner
  • Kinder des Antragstellers, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und beim Antragsteller wohnen

Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die Voraussetzungen erfüllten, jedoch später nicht mehr, verlieren ohne vorherige Ankündigung die Unterstützungsmöglichkeit durch den Fonds.

§7 Möglicher Leistungsumfang für Mitglieder

  1. Sobald das Mitglied oder die nächsten Angehörigen im Sterbefall den Ahlul Bayt BKUF benachrichtigen, entscheidet der Vorstand des Ahlul Bayt BKUF, ob Unterstützungsleistungen erbracht werden können. Sofern der Vorstand Leistungen bewilligt, wird durch den Ahlul Bayt BKUF ein Vertragsbestattungsinstitut mit der Erbringung folgender Aufgaben beauftragt:
    • Erledigung sämtlicher Behördenangelegenheiten
    • Vorbereitung des Leichnams entsprechend den islamischen rituellen Vorschriften
    • Verpackung des Leichnams gemäß europäischen Standards im Sarg
    • Transport des Leichnams mit einem Leichenwagen zum Flughafen und Flug ins Heimatland
  2. Für Mitglieder, die im Ausland (außerhalb Deutschlands) verstorben sind, kann der Ahlul Bayt BKUF die Organisation für die Überführung oder Bestattung nicht übernehmen. Gegen Vorlage der Rechnungen können unter den Voraussetzungen des §1 AGB die Vergleichskosten einer Überführung von Deutschland in das Heimatland übernommen werden.
  3. Für Leichname, die in ein anderes Land (außer der Türkei) überführt werden, kann der Ahlul Bayt BKUF nur die Organisation bis zum Zielflughafen übernehmen.
  4. Für diejenigen, die in Deutschland bestattet werden, können Kosten übernommen werden. Kosten und Gebühren der Grabstätte können jedoch nicht übernommen werden.
  5. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen ohne Rücksprache mit dem Ahlul Bayt BKUF kein Bestattungsunternehmen beauftragen. In solchen Fällen kann der Ahlul Bayt BKUF keine Kosten übernehmen. Daher muss im Sterbefall der Ahlul Bayt BKUF unverzüglich von den Angehörigen des Verstorbenen benachrichtigt werden.
  6. Folgende Dokumente und Belege müssen dem Ahlul Bayt BKUF bzw. dem von ihm beauftragten Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Totenschein bzw. Todesbericht
    • International gültige Heiratsurkunde (falls verheiratet) oder eine ins Deutsche übersetzte Heiratsurkunde
    • Mitgliedsausweis
  7. Für die durch die Nichtvorlage der in Punkt 6 aufgezählten Dokumente entstehenden Kosten kann der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung übernehmen.
  8. Für eventuelle Verzögerungen oder Verspätungen, die durch Feiertage oder durch die Fluggesellschaften bedingt entstehen, übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung.

§8 Anspruch auf Leistung

  1. Die Unterstützungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungseinrichtung. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungen kann ein Rechtsanspruch gegen den Ahlul Bayt BKUF nicht begründet werden. Alle Leistungen des Ahlul Bayt BKUF werden freiwillig gewährt.

§9 Beendigung der Mitgliedschaft und sonstige Bestimmungen

  1. Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres beim Ahlul Bayt BKUF eingegangen sein.
  2. Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, wenn der Ahlul Bayt BKUF nach Beginn der Mitgliedschaft feststellt, dass sie vor Beginn der Mitgliedschaft unheilbar krank waren/sind. In solchen Fällen kann der Ahlul Bayt BKUF keinerlei Kosten des Verstorbenen übernehmen. Familienangehörige, die über das Mitglied regulär die Mitgliedschaft besitzen, sind vom Ausschluss der Mitgliedschaft ausgenommen und genießen weiterhin in vollem Umfang die Leistungen des Ahlul Bayt BKUF.
  3. Bei Selbstmord kann der Ahlul Bayt BKUF keine Kosten übernehmen.
  4. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF ist ausschließlich der Vorstand des Ahlul Bayt BKUF zuständig.

§10 Datenschutz

  1. Der Ahlul Bayt BKUF verpflichtet sich, die Daten der Mitglieder gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Daten der Mitglieder werden ausschließlich für die Verwaltung der Mitgliedschaften und die Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.
  3. Die Mitglieder haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung oder Korrektur zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§11 Haftungsbeschränkung

  1. Der Ahlul Bayt BKUF haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  2. Die Haftung des Ahlul Bayt BKUF ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Widerrufsrecht

  1. Mitglieder haben das Recht, ihre Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und an die Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF gerichtet werden.
  3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erhält das Mitglied die gezahlte Aufnahmegebühr zurückerstattet.

§13 Änderung der AGB

  1. Der Ahlul Bayt BKUF behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
  2. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.

§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft beim Ahlul Bayt BKUF gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Ahlul Bayt BKUF.

§15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.

    Ahlul Bayt Beerdigungskollektiv

    – Islamisches Zentrum Imam Rıza (a.s.) –
    Reuter Str. 93 • 12053 Berlin

    Tel.: 030 / 61 57 38 8
    Fax: 030 / 62 98 55 99
    Funk: 0152 / 33 79 49 35
    www.ehlibeytcenaze.de
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